Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen

 

Definition eines Einsatzfahrzeuges

Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).

Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt: Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlichen Hilfeleistung verwendet werden.

 

Verhalten bei Näherung eines Einsatzfahrzeuges

 

Parkplatz

Auch schon in Vorfeld kann den Einsatzorganisationen durch etwas Rücksicht bei der Parkplatzwahl erheblich geholfen werden:

 

Denken sie daran, auch sie könnten einmal Hilfe benötigen